KHZG-Nachweisführung
Mit Erfahrung durch den Förderprozess
Die Investitionsförderung nach der Krankenhausstrukturfondsverordnung (auch kurz: Krankenhauszukunftsgesetz oder KHZG) bietet eine einmalige Chance zur digitalen Modernisierung – sie bringt jedoch auch erhebliche formale, inhaltliche und zeitliche Anforderungen mit sich. Neben der fristgerechten Umsetzung der geförderten Vorhaben stellt vor allem die sachgerechte Nachweisführung gegenüber den zuständigen Behörden als Fördermittelgeber eine zentrale Herausforderung dar.
Hier liegt eine unserer ausgewiesenen Kernkompetenzen: Unser Team verfügt über ausgiebige Erfahrung in der erfolgreichen Beantragung, Durchführung und Nachweisführung von Förderprojekten – speziell im Krankenhausumfeld. Wir unterstützen Einrichtungen in allen Phasen der KHZG-Projekte und sorgen dafür, dass Sie den formalen Anforderungen der Fördermittelgeber ebenso gerecht werden wie den inhaltlichen Zielen der Digitalisierungsmaßnahmen.
Dank unserer fundierten Kenntnis der KHZG-Fördersystematik und unserer breiten Erfahrung in vergleichbaren Großprojekten bieten wir Ihnen Sicherheit, Transparenz und Effizienz – genau dort, worauf es im komplexen Förderumfeld am meisten ankommt.
KHZG-Nachweise sind keine Formalität. Sie sind der Schlüssel zur nachhaltigen Refinanzierung Ihrer Digitalisierungsvorhaben – wir sorgen dafür, dass dieser Schlüssel passt.
Wir sind berechtigter IT-Dienstleister nach §21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).
































